ZwangsverwaltungDer Zwangsverwalter wird vom Gericht beauftragt, das Objekt zu erhalten und sinnvoll zu bewirtschaften. Dem Eigentümer wird somit nicht das Eigentum entzogen, sondern der wirtschaftliche Zugriff. Aufgrund unserer Erfahrung in der Miet- und Eigentumsverwaltung, ist es für uns kein Problem, auf die speziellen, rechtlichen Besonderheiten in der Zwangsverwaltung einzugehen und diese entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) und der neuen Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) durchzuführen. Beabsichtigen Sie (Gäubiger) ein Objekt unter Zwangsverwaltung stellen zu lassen, können Sie uns gerne bei Gericht als Zwangsverwalter vorschlagen. Für ein unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |