Kaufmännische Immobilienverwaltung- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Abnahme und Übernahme der Mieteinheiten (Wohnungen oder Gewerbeeinheiten)
- Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen
- Überwachung des Mieteingangs
- Mahnwesen
- Führung der Mietkautionen
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
- Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkosten-Verordnung für den Wärmedienst
- Abrechnung sämtlicher Betriebskosten mit den Mietern
- gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern
- pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung
- gesamter Verkehr mit Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft
- Prüfung des Versicherungsbedarfs
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen
- Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
- Erstellung einer objektgerechten Hausordnung und Überwachung derselben
- Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal etc.)
- Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (wie Geräte für den Hausmeister und Versorgungsgüter (wie Heizmaterial)
- Erfassung aller Zahlungsvorgänge
- Führung von Hauskonten zu Sonderkonditionen bei örtlichen Kreditinstituten
- Erstellung vierteljährlicher Abrechnungen (auf Wunsch auch monatlich gegen zusätzliche Gebühr)
- Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben
- auf Wunsch Ansammlung und verzinsliche Anlage einer Instandhaltungsrücklage
SonstigesUnterhaltung einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zugunsten unserer Kunden mit einer Deckungssumme von 200.000,00 €. Jeder Eigentümer hat darüber hinaus das Recht, unsere Beratungstätigkeit in allgemeinen Immobilienfragen in Anspruch zu nehmen (Rechts- und Steuerberatung ist uns jedoch aus juristischen Gründen untersagt). Auf Wunsch werden auch individuell zu vereinbarende Sonderleistungen übernommen. |