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Kaufmännische Immobilienverwaltung

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Abnahme und Übernahme der Mieteinheiten (Wohnungen oder Gewerbeeinheiten)
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen
  • Überwachung des Mieteingangs
  • Mahnwesen
  • Führung der Mietkautionen
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
  • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkosten-Verordnung für den Wärmedienst
  • Abrechnung sämtlicher Betriebskosten mit den Mietern
  • gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern
  • pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung
  • gesamter Verkehr mit Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft
  • Prüfung des Versicherungsbedarfs
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen
  • Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
  • Erstellung einer objektgerechten Hausordnung und Überwachung derselben
  • Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal etc.)
  • Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (wie Geräte für den Hausmeister und Versorgungsgüter (wie Heizmaterial)
  • Erfassung aller Zahlungsvorgänge
  • Führung von Hauskonten zu Sonderkonditionen bei örtlichen Kreditinstituten
  • Erstellung vierteljährlicher Abrechnungen (auf Wunsch auch monatlich gegen zusätzliche Gebühr)
  • Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben
  • auf Wunsch Ansammlung und verzinsliche Anlage einer Instandhaltungsrücklage

Sonstiges

Unterhaltung einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zugunsten unserer Kunden mit einer Deckungssumme von 200.000,00 €. Jeder Eigentümer hat darüber hinaus das Recht, unsere Beratungstätigkeit in allgemeinen Immobilienfragen in Anspruch zu nehmen (Rechts- und Steuerberatung ist uns jedoch aus juristischen Gründen untersagt).

Auf Wunsch werden auch individuell zu vereinbarende Sonderleistungen übernommen.

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