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Technische Immobilienverwaltung

  • laufende Überwachung des baulichen Zustands (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter)
  • Erstellung einer Stammhandwerkerliste individuell für jedes Objekt in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümer
  • Ausschreibung, Vergabe, Überwachung, Abnahme und Abrechnung aller notwendigen Reparaturen ( selbständige Vergabe bis zu einem vom Hauseigentümer festgelegten Auftragsvolumen, darüber hinaus in Abstimmung mit dem Hauseigentümer) unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
  • Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
  • Vorausplanung aperiodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Vorort-Inspektionen durch firmeneigene Mitarbeiter
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