Technische Immobilienverwaltung- laufende Überwachung des baulichen Zustands (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter)
- Erstellung einer Stammhandwerkerliste individuell für jedes Objekt in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümer
- Ausschreibung, Vergabe, Überwachung, Abnahme und Abrechnung aller notwendigen Reparaturen ( selbständige Vergabe bis zu einem vom Hauseigentümer festgelegten Auftragsvolumen, darüber hinaus in Abstimmung mit dem Hauseigentümer) unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
- Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
- Vorausplanung aperiodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Vorort-Inspektionen durch firmeneigene Mitarbeiter
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